Pressemitteilung
Seit dem 18.12.2020 ist es amtlich: Das Jahressteuergesetz 2020 formuliert ausdrücklich, dass Outplacement ab jetzt einkommensteuerfrei gestellt wird.
Bislang war das Honorar für eine Outplacement-Beratung, die einem einzelnen Arbeitnehmer gewährt wurden, durch den Arbeitgeber zu versteuern – zu Lasten des Nettolohns des Arbeitnehmers. Bereits schon im Jahressteuergesetz 2019 wurde eine neue Regelung zur Steuerbefreiung aufgenommen, bei der lange unklar war, ob Outplacement-Maßnahmen ebenfalls darunterfallen. Die besagte Formulierung wurde nun in § 3 Nr. 19 EStG mit dem Jahressteuergesetz 2020 präzisiert und gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2020:
Das Gesetz stellt klar, dass Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung (sog. „Outplacement“-Beratung, „Newplacement“-Beratung) für ausscheidende Arbeitnehmer steuerfrei sind (§ 3 Nr. 19 EStG-E).
"Ein längst überfälliger Schritt", meint Dr. Martin Mertes, Geschäftsführer bei von Rundstedt und Vorsitzender des Fachverbands Outplacement im Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) e. V. "Nach einer Trennung finden Jobsuchende in einer Outplacement-Beratung doppelt so schnell einen neuen Job als Menschen ohne Beratung. Grund genug, dass Menschen, die sich für eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung entscheiden, steuerlich entlastet werden."
Doch nicht nur der Arbeitnehmer profitiert. Beinhaltet die Trennungsvereinbarung eine Outplacement-Beratung, hat dies sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber Vorteile: Der Arbeitnehmer findet schneller einen gleichwertigen Job und vermeidet eine mögliche Erwerbslosigkeit, während der Arbeitgeber durch einen Imagegewinn von einer wertschätzenden Trennung profitiert.
Weiterführende Informationen gibt es hier im Informationsblatt:
https://www.rundstedt.de/fileadmin/media/Downloads/Broschueren_PDF/Information_Neue_Gesetzeslage_Outplacement_steuerfrei.pdf
Die Unternehmensgruppe von Rundstedt ist deutscher Marktführer für Outplacement-Beratung. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens zählen die Karriereberatung im Rahmen der beruflichen Neuorientierung sowie die Begleitung von Personalumbau- und Personalabbau-Maßnahmen.
Zur Gruppe zählen die v. Rundstedt & Partner GmbH, die Rundstedt Transfer GmbH, die von Rundstedt Executive Search GmbH, die von Rundstedt & Partner Schweiz AG, die von Rundstedt HR Partners GesmbH (Österreich) und die The Boardroom GmbH (exklusive Karriereberatung von Top-Führungskräften). Im deutschsprachigen Raum (DACH) arbeiten derzeit 390 Mitarbeiter an fast 30 von-Rundstedt-Standorten, die über alle großen Städte – von Berlin bis Bern– verteilt sind. Weltweit ist von Rundstedt über seine Netzwerkpartner der Career Star Group an mehr als 1.000 Standorten vertreten.
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